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Probezeit in der Ausbildung - Dauer, Kündigung und Verlängerung der Probezeit©stock.adobe.com/Stockfotos-MG

14.09.2022 Theresa Paape

Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Kündigung und Fristen

Wer einen neuen Job anfängt, muss zunächst eine vertraglich geregelte Probezeit absolvieren. Dies gilt auch für Ausbildungen, denn die Anstellung auf Probe ist quasi für beide Seiten der Testlauf, ob die Zusammenarbeit funktioniert und Stelle, Auszubildender und Unternehmen zusammenpassen.

Erfahre in unserem Beitrag alles wichtige Rund um die Probezeit: Wie lange dauert sie? Kann in der Probezeit gekündigt werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Warum gibt es die Probezeit?

Die Probezeit während der Ausbildung ist sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbildungsbetrieb eine Art Bedenkzeit. Beide Seiten können sich folgende Fragen stellen:

  • Kennenlernen von Arbeitsplatz und Berufsfeld: Habe ich mich als Auszubildender richtig entschieden? Entspricht der Job meinen Vorstellungen? Entspricht der Ausbildungsberuf meinen Erwartungen?
  • Kennenlernen des Auszubildenden: Ist der Azubi für den Ausbildungsberuf geeignet und passt er auch zum Ausbildungsbetrieb?

Die Anstellung auf Probe sollte daher von beiden Seiten als eine Chance wahrgenommen werden und nicht als eine Bedrohung angesehen werden.


Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung: Diese Zuschüsse gibt es

Übersteigen in der Ausbildung deine Lebenshaltungskosten die Ausbildungsvergütung, hast du einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Diese Möglichkeiten gibt es!


Dauer: Wie viel Probezeit in der Ausbildung ist zulässig?

Gesetzliche Regelungen zur Probezeit

Im Artikel §20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist die Dauer der Probezeit gesetzlich geregelt:

  • Minimum: 1 Monat
  • Maximum: 4 Monate

Die genaue Dauer der Anstellung auf Probleme wird im Ausbildungsvertrag geregelt. Fallen dir Ungereimtheiten im Vertrag oder eine außergewöhnlich lange Probezeit auf, solltest du das vor Unterzeichnung ansprechen und klären!

Öffentlicher Dienst: abweichende Probezeiten

Laut dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) beträgt die Probezeit zwischen 3 und 6 Monaten. Hierbei kommt es auf den gewählten Ausbildungsberuf an.

Kann man während der Ausbildung die Probezeit verkürzen?

Ja, in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb kannst du die Probezeit deiner Ausbildung verkürzen. Insbesondere wenn du im Vorfeld deiner Ausbildung bereits als Praktikant beim Unternehmen gearbeitet hast, kannst du eine Verkürzung ansprechen. Jedoch sollte die gesetzliche Dauer von einem Monat nicht unterschritten werden.

Probezeit in der Ausbildung: Dauer, Kündigung und Fristen
Deine Probezeit wird meist schon im Voraus in deinem Arbeitsvertrag geregelt (©stock.adobe.com/Rene La/peopleimages.com)

Kündigung: Kannst du während der Probezeit gekündigt werden?

Ja, während der Probezeit haben der Azubi sowie der Ausbildungsbetrieb jederzeit die Möglichkeit, den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Hierfür müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden, da das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit jederzeit grundlos gekündigt werden kann.

Die fristlose Kündigung in der Probezeit

Eine Besonderheit ist die fristlose Kündigung in der Probezeit, denn eine fristlose Kündigung ist nur unter Angabe eines Grundes möglich. Die fristlose Kündigung bedeutet, dass du sozusagen von einem auf den anderen Moment ohne Ausbildungsbetrieb da stehst und nicht noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zur Arbeit erscheinst. Zudem ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn du zuvor eine Abmahnung erhalten hast, wie bereits ein Gerichtsurteil in Schleswig-Holstein gezeigt hat.

Fehlst du beispielsweise unentschuldigt in der Probezeit, kann dir dein Arbeitgeber nicht fristlos kündigen, sondern er muss dir zunächst eine (schriftliche) Abmahnung erteilen.

Kündigung während der Probezeit: Mustertext

Möchtest du deine Kündigung während der Probezeit einreichen, haben wir hier einen kurzen und formlosen Mustertext für dich. Nutze al Betreffzeile „Kündigung Arbeitsverhältnis“ und adressiere den Brief an deinen Vorgesetzten. Für den Text reicht ein kurzer Mehrzeiler:

„hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei zwei Wochen, zu berechnen ab dem Tag der Kündigung.“

Gib deine Kündigung unterschrieben ab und lasse dir den Erhalt der Kündigung stets schriftlich bestätigen!

Kündigungsschutz: Schwanger in der Probezeit

Für Schwangere gilt während der Probezeit ein besonderer Kündigungsschutz: Laut dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen Schwangere während der Schwangerschaft sowie bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes nicht gekündigt werden.

Wirst du während deiner Probezeit gekündigt und hast zu diesem Zeitpunkt deine Schwangerschaft deinem Arbeitgeber gegenüber noch nicht verkündigt, hast du 14 Tage Zeit ihn über die Schwangerschaft zu informieren. Dadurch wird die Kündigung in der Probezeit nach dem Mutterschutzgesetz unwirksam.

Kündigung in der Probezeit: Was nun?

Wenn du während der Probezeit deine Ausbildung kündigst oder gekündigt wirst, musst du dies der zuständigen IHK melden. Nach der Kündigung hast du folgende Optionen:

  • Arbeitslos melden: Wurdest du gekündigt und hast bereits mehr als 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Ausbildung suchen I: Findest du deinen Ausbildungsberuf nach wie vor passend, kannst du dich schnellstmöglich nach einem Ausbildungsplatz bei einem anderen Betrieb umsehen
  • Ausbildung suchen II: Hast du die Ausbildung gekündigt, weil der Beruf nicht deinen Erwartungen entspricht, kannst du die Ausbildung gänzlich abbrechen und dich nach einem anderen Ausbildungsberuf umsehen

Habe ich trotz Kündigung in der Probezeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, trotz Kündigung solltest du für die Vollständigkeit deines Lebenslaufs und deiner Bewerbungsunterlagen auf einem Arbeitszeugnis bestehen und dein Arbeitgeber muss dir dieses Arbeitszeugnis aushändigen.


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Probezeit verlängern: Ist das möglich?

Ja und Nein – das Verlängern der Probezeit ist unter normalen Umständen nicht möglich.

Eine Verlängerung der Probezeit bei Krankheit ist dennoch möglich – insbesondere wenn der oder die Auszubildende mehr als ein Drittel der absolvierten Probezeit wegen Krankheit gefehlt halt, kann die Probezeit verlängert werden.

Fällst du beispielsweise einen Monat lang wegen Krankheit aus, kann deine Probezeit um 1 Monat verlängert werden. Für die Verlängerung der Probezeit während der Probezeit bedarf es jedoch eines Gespräches zwischen Auszubildendem und Ausbildungsstätte und einer schriftlichen Vereinbarung über die Verlängerung.

Ausbildung abbrechen: Auf was musst du achten

Du hast in der Probezeit oder auch danach festgestellt, dass die Ausbildung doch nichts für dich ist? Das ist nicht ungewöhnlich und völlig gerechtfertigt. Zu aller erst solltest du dir Gedanken machen, was genau dir an deiner aktuellen Ausbildung nicht passt. Ist es nur der Betrieb der dir nicht zusagt oder das Modell "Ausbildung" generell?

Wenn du dir diese Fragen beantwortet hast, musst du deine weiteren Schritte planen. Entweder du bewirbst dich auf andere Ausbildungsplätze oder du versuchst einen anderen Betrieb zu finden, der dich übernimmt.

Kündigung in der Probezeit:

Kündigst du noch während deiner Probezeit, ist dies fristlos möglich. Du gibst lediglich eine schriftliche Kündigung bei deinem vorgesetzten ab. (siehe Mustertext oben)

Kündigung nach der Probezeit:

Ist deine Probezeit schon vorbei und du möchtest Kündigen bleiben dir drei Möglichkeiten:

  • Die Fristlosekündigung: Hier muss aber als Kündigungsgrund ein schwerer Gesetzesverstoß vorliegen – entweder vom Auszubildenden oder vom Betrieb.
  • Die ordentlichen Kündigung: Hier beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen.
  • Der Aufhebungsvertrag: Ist dein Ausbilder einverstanden, ist ein Auflösungsvertrag möglich. Hier wird frei vereinbart, wann der Ausbildungsvertrag endet.

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