06.02.2019 ● Benatsha Walizade
Anforderungsprofil in Stellenanzeigen: Muss ich alle erfüllen?
Wunsch und Wirklichkeit gehen auseinander
Der Wunsch nach Kandidaten, die mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Bereich vorweisen können oder über fundierte Fremdsprachenkenntnisse in Chinesisch oder Französisch verfügen, sind Eigenschaften, die oft nur ein kleiner Personenkreis erfüllen kann.
Personaler verfolgen aber ein bestimmtes Ziel mit diesen Formulierungen. Um eine Bewerberflut zu vermeiden, erstellen sie ihr absolutes Traumprofil und sind sich dabei durchaus bewusst, dass wohl niemand diese Anforderungen zu 100% erfüllen kann.
Man spricht bei einer Stellenanzeige von den sogenannten Muss- und Kann-Anforderungen. Muss-Anforderungen sind Voraussetzungen, die ein Kandidat erfüllen muss. Kann-Anforderungen sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich.
Genau lesen
Um diese Kategorien zu unterscheiden ist es wichtig, auf die Formulierung in der Anzeige zu achten. Gängige Umschreibungen für Muss-Anforderungen sind beispielsweise: Eigenschaft XY setzen wir voraus/ ist unbedingt notwendig/ ist zwingend erforderlich. Kann-Anforderungen können zum Beispiel erwünscht/ausbaufähig/idealerweise vorhanden sein.
Wenn man also über bestimmte Kann-Anforderungen nicht verfügt, dann muss das noch lange nicht bedeuten, dass man ein ungeeigneter Kandidat ist. Man besitzt ielleicht sogar Fähigkeiten, die nicht in den Anforderungen enthalten sind und dennoch sehr interessant für ein Unternehmen sein können. Eine gute Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten und das genaue Lesen des Anforderungsprofils sind also wichtig, um realistische Chancen beim Bewerbungsprozess zu haben. Man sollte es unbedingt vermeiden, den Personaler anzulügen um die eigenen Fähigkeiten dem Profil anzupassen – so etwas fällt früher oder später immer auf.