16.03.2020 ● Redaktion agrajo
Lügen erlaubt
Ehrlichkeit im Vorstellungsgespräch
Wie bitte? Manchmal meint man als Bewerber, sich im Vorstellungsgespräch verhört zu haben. Hat der Personaler gerade wirklich nach der zukünftigen Familienplanung gefragt? Er hat. Nun gilt es, darauf souverän zu reagieren.
Bis eben lief noch alles gut in dem Bewerbungsgespräch. Ihr habt über die Ausbildung gesprochen, Du hast Deine bisherige Berufserfahrung erläutert und die Motivation für den neuen Job herausgestellt. Und dann das: „Wie sieht es denn bei Ihnen mit der Familienplanungplanung aus? Sie wollen doch sicher mal Kinder haben, oder?“ Schluck. Wie soll man jetzt reagieren: Ehrlich antworten – und die Jobchancen mindern – oder lügen?
Selbstverständlich möchte ein Arbeitgeber Dich als seinen potenziellen Angestellten im Bewerbungsgespräch kennen lernen. Und gegen ein bisschen private Plauderei ist ja auch nichts einzuwenden. Doch nicht alles, was der Arbeitgeber wissen möchte, darf er auch fragen. Und nicht alle Fragen musst Du wahrheitsgemäß beantworten. Frei nach dem Motto „Sie haben das Recht zu lügen; alles was Sie sonst sagen, kann bei der Bewerberauswahl gegen Sie verwendet werden“, hat der deutsche Gesetzgeber den Arbeitnehmern einige Rechte eingeräumt.
Schwanger? Verschuldet?
Grundsätzlich sind Fragen Tabu, die Deine Privatsphäre verletzen. Der Personaler darf sich in der Regel ebenso wenig nach Heiratsabsichten, Familienplanung oder Gesundheitszustand erkundigen, wie nach dem Beruf des Lebenspartners, Vorstrafen oder politischen Überzeugungen. Fragen darf er Dich nur, was unmittelbar für die Ausübung des Jobs von Bedeutung ist. Ob eine Frage zulässig ist oder nicht, entscheidet sich daher nach der Tätigkeit, auf die man sich bewirbt. Unter Umständen können einzelne der oben genannten Fragen berechtigt sein. Welche Krankheiten Du schon hattest, gehen außer Dich und Deinem Hausarzt niemanden etwas an.
Auch im Vorstellungsgespräch darf sich Dein potenzieller Arbeitgeber nicht danach erkundigen – mit wenigen Ausnahmen. So musst Du bestehende Erkrankungen von Dir aus mitteilen, die Deine Einsatzfähigkeit für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz dauerhaft einschränken oder ausschließen, beispielsweise ein Bäcker, der auf Mehlstaub allergisch reagiert. Auch ist es legitim, einen Kraftfahrer im Bewerbungsgespräch nach der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten zu fragen, die die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Ausnahmeregelungen bestehen auch, wenn eine akute Ansteckungsgefahr besteht. So darf eine HIV-Infektion bei einer Bewerbung um einen Beruf im Heil- oder Pflegebereich nicht verschwiegen werden. Bei allen nicht-medizinischen Berufen ist das Verlangen eines HIV-Tests dagegen unzulässig. Fragen nach Schwangerschaft und Familienplanung oder solche, die auf die Pflegebedürftigkeit der Eltern abzielen, sind generell verboten. Und auch Fragen nach der sexuellen Identität gehen den Arbeitgeber nichts an.
Nach einer Partei-, Gewerkschaftsoder Religionszugehörigkeit darf nur gefragt werden, wenn Du Dich bei einem so genannten Tendenzbetrieb bewirbst, wie Parteien, Gewerkschaften und Kirchen. Auch Verlage und Zeitungen können dazugehören. Dabei liegt der Arbeit eine bestimmte politische, ethische oder religiöse Einstellung zugrunde, sodass hier die oben genannten Fragen zulässig sind.
Fragen zu Vorstrafen sind nur dann erlaubt, wenn die Vorstrafe direkt mit der zu besetzenden Stelle zu tun hat. Wurdest Du zum Beispiel wegen Trunkenheit am Steuer oder einem anderen Verkehrsdelikt verurteilt, musst Du das bei einer Bewerbung um einen Job, bei dem Du selbst A Auto fahren musst, auf Nachfrage zugeben. Die private Finanzsituation gehört nicht ins Bewerbungsgespräch. Fragen nach Lohnpfändungen und Vermögensverhältnissen sind daher unzulässig. Ausnahmen sind bei Bewerbungen um eine Position mit umfangreichem Geldverkehr gestattet.
Zusammenfassend kann man sagen, dass persönliche Fragen nur dannzulässig sind, wenn ein besonderes und schützenswertes Interesse desArbeitgebers an dieser Frage besteht. In allen anderen Fällen hat das deutscheRechtssystem den Arbeitnehmern ein Recht zur Lüge eingeräumt. Stellt Dir derArbeitgeber solche Tabu-Fragen, musst Du nicht wahrheitsgemäß antworten unddennoch keine rechtlichen Folgen fürchten. Der Arbeitgeber kann dasArbeitsverhältnis in diesem Fall nicht nachträglich anfechten.
Auch Lügen muss man üben
Selbst wenn es einem angesichts unverschämter Fragen schwer fällt, aber Sätze wie „Das geht Sie einen Dreck an“ sollte man im Vorstellungsgespräch nicht laut aussprechen. Und auch ein „Das dürfen Sie mich nicht fragen, denn damit verletzen Sie meine Persönlichkeitsrechte“ wird einem in der Regel nicht als selbstbewusst, sondern als zickig ausgelegt. Aber wie reagiert man dann am besten? Wichtig ist, auf solche Fragen gefasst zu sein und sich passende Antworten vorab zu überlegen – kleine Notlügen eingeschlossen. Nur so kannst Du Dir sicher sein, dass Du in der entscheidenden Situation nicht auf dem falschen Fuß erwischt wirst. Unter Umständen möchte der Arbeitgeber mit den unangenehmen Fragen auch testen, wie souverän Du mit stressigen Situationen umgehst. Und wer dann in der Lage ist, gelassen und höflich zu reagieren, überzeugt.
Lege Dir also ein paar gute Antworten zurecht. Ein Beispiel: „Wollen Sie mal Kinder bekommen?“ ist ein Klassiker. Das werden vor allem Bewerberinnen gefragt. Mit einem einfachen „Nein“ zu antworten wird meist als Unsicherheit ausgelegt, sagen Experten. Besser sei es beispielsweise zu antworten: „Nein, im Moment hat für mich die Karriere ganz klar Vorrang, hier sind mein Partner und ich uns einig.“ Auch eine Gegenfrage zu stellen, ist eine mögliche Reaktion. Fragt der Arbeitgeber beispielsweise, warum Du so lange für Dein Studium gebraucht hast, und ob Du etwa längere Zeit krank gewesen bist, kannst Du entgegnen: „Wollen Sie wissen, wie ich es geschafft habe, mein Studium und meinen Nebenjob erfolgreich unter einen Hut zu bekommen?“ – eine souveräne und freundliche Antwort, mit der man ganz nebenbei noch das Thema gewechselt hat.
Tränen lügen nicht
Letzten Endes musst Du abwägen, ob sich eine Lüge wirklich lohnt. Schließlich geht es in einem Vorstellungsgespräch auch darum, ob man sich selbst in der Lage sieht, ein längeres Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen einzugehen. Und wurde dieses auf einem Lügenkonstrukt aufgebaut, ist eine angenehme Arbeitsatmosphäre eher unwahrscheinlich. Wenn der Personalverantwortliche zu viele unerlaubte Fragen stellt, musst Du Dir überlegen, welche Schlüsse sich in Bezug auf die Unternehmenskultur ziehen lassen. Und ob Du Dich in diese integrieren lassen möchtest, das musst Du für Dich selbst beantworten — ganz ehrlich.
Meine grüne Karriere – agrajo-Magazin 2016