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Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit©stock.adobe.com/Drazen

09.07.2024 Valerie Löffelmann

Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Regeln und Tipps

Du hast dich auf einen neuen Job beworben und wurdest zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weißt aber nicht wie der Termin vereinbar ist mit deinen regulären Arbeitszeiten? Wir sagen dir, was erlaubt ist und wie du es umgehen kannst dir für dein Vorstellungsgespräch frei nehmen zu müssen. 

Wichtig zu wissen ist hierbei, dass dein Arbeitgeber nach §629 BGB verpflichtet ist, dir bezahlte Zeit zur Suche eines neuen Anstellungsverhältnisses zu gewähren, sollte er das Arbeitsverhältnis beendet haben. Darunter fallen unter anderem auch Bewerbungsgespräche. Solltest du dich jedoch selbst dazu entscheiden dein Unternehmen zu verlassen, musst du die Arbeitssuche in deiner freien Zeit organisieren.

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Logo für den Job Teamleiter Agronomie (m/w/d)
Cosun Beet Company GmbH & Co.KG
locationAnklam, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 22.2.2025
Logo für den Job Agrartechnischer Assistent/Pflanzentechnologe (m/w/d)
KWS SAAT SE & Co. KGaA
locationWanzleben-Börde, Deutschland
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Logo für den Job Landwirtschaftliche/r Mitarbeiter/in (m/w/d) in der Tierhaltung
Melkeraushilfsdienst Bayern e.V.
locationKraiburg am Inn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 22.2.2025
Logo für den Job Kundenberater*in (m/w/d) im Außendienst
SUEVIA HAIGES GmbH
VeröffentlichtVeröffentlicht: 22.2.2025
Logo für den Job Gartenbauingenieur (m/w/d) / Gärtnermeister (m/w/d)
Böttcher Gartenbau
location68642 Bürstadt, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 22.2.2025
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Arten von Vorstellungsgesprächen während der Arbeitszeit

Vorab musst du unterscheiden, ob es sich um ein internes oder ein externes Vorstellungsgespräch handelt.

  • internes Vorstellungsgespräch 

Hierbei handelt es sich um ein Bewerbungsgespräch in demselben Unternehmen, in welchem du schon angestellt bist. Beispiele hierfür sind ein Positionsaufstieg oder der Wechsel in eine andere Abteilung.

  • externes Vorstellungsgespräch

Ein externes Vorstellungsgespräch ist außerhalb des Betriebs, in welchem du aktuell beschäftigt bist.

Grundsätzlich darf ein Bewerbungsgespräch nur außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Sollte es sich jedoch um ein internes Bewerbungsgespräch handeln, so fällt dies unter die Beschäftigungszeit. 

 


Diese Fragen im Vorstellungsgespräch stellen Personaler

Fragen über Fragen im Vorstellungsgespräch, aber welche muss man beantworten? Nützliche Tipps für dein nächste Bewerbungsgespräch!


Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Das sind die Ausnahmen

Du willst ein externes Bewerbungsgespräch wahrnehmen, aber alle Termine fallen in deine Arbeitszeit? So kannst du trotzdem an dem Bewerbungsgespräch abnehmen:

  • Überstundenabbau

Nutze deine Überstunden, um dir ein wenig freie Zeit zu schaffen, in welcher du dein Vorstellungsgespräch wahr nehmen kannst.

  • Gleitzeit

Auch Gleitzeit kannst du nutzen, indem du früher mit deinem Arbeitstag startest um nachmittags beim Bewerbungsgespräch präsent sein zu können.

  • Mittagspause

Dein Vorstellungsgespräch in der Mittagspause abzuhalten gibt dir ebenfalls die Möglichkeit, die regulären Arbeitszeiten zu umgehen. Eventuell kannst du deine Mittagspause auch mit Hilfe der Überstunden verlängern.

  • Homeoffice

Homeoffice gibt dir die Möglichkeit Termine so zu legen, dass du Zeit für ein Bewerbungsgespräch hast.

Wichtig: Sprich Überstundenabbau, verlängerte Arbeitszeiten und private Termine während der Homeoffice-Arbeitszeit immer mit deinem Vorgesetzen ab. Du musst nicht Auskunft darüber geben, was für einen privaten Termin du wahrnehmen musst, solltest deine Abwesenheit aber im Vorfeld ankündigen!

Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Arbeitsrechtliche Konsequenzen

Kann es für mich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, ein externes Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit wahrzunehmen?

Grundsätzlich ja. Solltest du ohne vorherige Ankündigung während der eingetragenen Arbeitszeit ein Bewerbungsgespräch führen, so musst du mit einer Abmahnung rechen. Das fällt nämlich unter Arbeitszeitbetrug. Beruhigend ist aber, dass du in der Regel ohne Abmahnung nicht gekündigt werden kannst.


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