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Der Aufhebungsvertrag©stock.adobe.de/simoneminth

03.01.2024 Judith Köhler

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (oder auch Auflösungsvertrag) stellt eine Vertragsform da, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beendet. In diesem Fall wird das sogenannte Schulverhältnis beiderseits beendet. Ein Aufhebungsvertrag kommt innerhalb einer Anstellung ins Spiel, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber nicht mehr zufrieden mit den jeweiligen Leistungen sind. 

Hierbei entfällt die vertragliche Kündigungsfrist und somit gibt es keine einzuhaltenden Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundsätzlich kann ein Aufhebungsvertrag von beiden Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) gestellt werden. 

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag? 

Vorteilhaft kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sein. 

Deine Vorteile als Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag:

  • Du fühlst dich nicht mehr wohl im Unternehmen beziehungsweise in deinem Job und möchtest dort nicht weiter arbeiten
  • Du hast ggf. bereits die Aussicht auf eine neue Stelle und möchtest diese so schnell wie möglich antreten

Deine Nachteile als Arbeitsnehmer bei einem Aufhebungsvertrag:

  • Es kann passieren, dass du mit einer Sperrfrist bis zu 12 Monate kein Arbeitslosengeld erhältst
  • Deine Abfindung korreliert ggf. mit deinem Arbeitslosengeld 

Vorteile des Arbeitgebers bei einem Aufhebungsvertrag: 

  • Der Zeitpunkt des Aufhebungsvertrag und Beendigung des Arbeitsverhältnissen mit dem Arbeitnehmer ist beliebig wählbar
  • Keine Beachtung von Kündigungsvorschriften
  • Keine Beachtung von Kündigungsschutzvorgaben
  • Keine Betriebsratsanhörung ist Fall eines Aufhebungsvertrages nötig 
  • Arbeitsverhältnis kann schnell und unkompliziert beendet werden 

Nachteile für den Arbeitgeber:

  • Möglicherweise muss eine Abfindung je nach Arbeitnehmergehalt und Betriebszugehörigkeit geleistet werden 

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Was ist besser: Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Wird ein Aufhebungsvertrag seitens des Unternehmens an dich als Arbeitnehmer gestellt, kann es dir passieren, dass dein Arbeitslosengeld für einen gewissen Zeitraum gesperrt wird. Das Arbeitsamt überprüft dabei, ob das Zustandekommen des Aufhebungsvertrages selbstverschuldet ist oder nicht. 
Ebenso entfällt deine Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber zu erheben. 

Für dich als Arbeitnehmer ist somit ein normales Kündigungsverfahren von Vorteil. Solltest du jedoch bereits eine andere Jobzusage erhalten haben, kann die direkte Auflösung deines aktuellen Arbeitsvertrags von Vorteil sein, da du auf diesem Weg möglichst schnell deinen neuen Job annehmen kannst. Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis einseitig von seitens des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers beendet, während ein Aufhebungsvertrag als gemeinsamer Kompromiss zwischen beiden Parteien geschlossen wird. Ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag besser für dich ist, entscheidet deine jeweilige Situation. 

Habe ich bei einem Aufhebungsvertrag ein Recht auf eine Abfindung? 

Gesetzlich hast du kein Recht auf eine Abfindung bei einem Aufhebungsvertrags von seitens deines Arbeitgebers. Ein Anrecht auf eine Abfindung hast du nur, wenn das sogenannte Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt oder du mit dem Betriebsrat des Unternehmens einen sogenannten Sozialplan vereinbart hast. Die meisten Aufhebungsverträge enthalten jedoch eine Aufhebungssumme, diese erfährst du bei Vertragsunterzeichnung des Arbeitnehmers. 

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag?
©stock.adobe.com/Blue Planet Studio

Resturlaubsanspruch: Was passiert mit dem Resturlaub im Falle eines Aufhebungsvertrag?

Deinen verbleibenden Urlaubsanspruch im Falle eines Aufhebungsvertrags sprichst du mit deinem Arbeitgeber beziehungsweise der Personalabteilung ab. Du hast zunächst Anspruch auf den normalen Urlaub, welchen du bist zur Freistellung nehmen kannst. Hierbei hast du die Möglichkeit den restlichen Urlaub zu nehmen, dir die Tage auszahlen zu lassen oder dich freistellen zu lassen. 

Es gilt zunächst zu klären, ab welchem Datum der Aufhebungsvertrag in Kraft tritt. Hörst du abrupt mit dem Arbeiten auf und kannst die dir zustehenden Urlaubstage nicht nutzen, werden dir die Urlaubstage ausgezahlt. Wurde ein Austrittdatum in naher Zukunft vereinbart, kannst du die Urlaubstage "in Natur" nehmen. Du solltest die konkreten Möglichkeiten mit der Personalabteilung absprechen.


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