07.02.2024 ● Judith Köhler
Werkstudent und Nebenjob: Geht das?
Was kennzeichnet einen Werkstudentenvertrag?
Ein Werkstudentenverhältnis stellt eine besondere Arbeitsvertragsform zwischen dir und deinem Arbeitgeber da. Diese Verträge sind ausschließlich für immatrikulierte Studenten angedacht und auf eine Arbeitsstundenanzahl von bis zu 20 Stunden/Woche neben deinem Studium begrenzt. In deinen Semesterferien darfst du sogar bis zu 40 Stunden/Woche arbeiten. Du musst aktuell immatrikuliert sein und deinem Arbeitgeber eine Studienbescheinigung vorlegen können. Ebenso solltest du dich aktuell nicht in einem Urlaubssemester befinden. Zudem hast du genauso wie andere Mitarbeiter einen gesetzlichen Urlaubsanspruch, der sich aus deinen Arbeitstagen und Wochenstunden berechnet lässt. Ebenso hast du ein Recht auf eine Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen bei anhaltender Krankheit. Arbeitgeber haben den Vorteil, dass Werkstudenten Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsfrei angestellt sind, sodass keine Abgaben geleistet werden müssen. Die Krankenversicherung eines Werkstudenten muss selbst übernommen werden. Eine Kündigungsfrist für Werkstudenten umfasst gesetzlich 4 Wochen.
Unternehmen bieten gerne Werkstudentenstellen am, um dir nicht nur erste Einblicke in die Arbeitswelt neben deinem Studium ermöglichen will, sondern auch um Studierende mit Hintergrundwissen und aktueller Lernbereitschaft anzustellen. Somit profitieren beide Seiten von diesem Angestelltenverhältnis. Ebenso ist es für ein Unternehmen von Vorteil, dich nach Beendigung deines Studiums zu übernehmen, wodurch auch für dich große Vorteile entstehen. Du kennst das Unternehmen und die Tätigkeiten bereits und profitierst bei dauerhafter Übernahme von deinem Wissen.
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Was ist ein Nebenjob?
Ein Nebenjob beschreibt, wie der Name schon selbst sagt, einen Job neben deinem Hauptberuf. Wenn du als Student*in einen Nebenjob annimmst, ist dein Studium deine Haupttätigkeit. In der Arbeitswelt wird ein Nebenjob oftmals als geringfügige Beschäftigung oder 520 Euro-Job bezeichnet. Ebenso kann die 70-Tagesregelung einen Minijob darstellen.
Daneben kursiert die Bezeichnung "Minijob", welche eine besondere Form des Nebenjobs darstellt. Da es sich nicht um eine Haupttätigkeit handelt, sollte der Nebenjob keinen Lebensunterhalt sichern, sondern als zusätzlich verdientes Geld verwendet werden. Trotzdem hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem Hauptjobverhältnis. Die Grenze von 520 Euro/Monat darfst du nicht überschreiten, da du ansonsten Sozialabgaben zu zahlen hast. Zudem ist ein Nebenjobverhältnis Kranken-, Pflege-,Sozial-, und Rentenversicherungsfrei. Gehst du bereits einer anderen Beschäftigung nach (bspw. einer Werkstudententätigkeit), solltest du beide Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass du einen weiteren Job ausübst.
Darf ich eine Werkstudententätigkeit und einen Nebenjob gleichzeitig ausführen?
Ja, du darfst eine Werkstudententätigkeit und einen Nebenjob gleichzeitig ausführen, denn hierzu gibt es keine rechtlichen Vorgaben, die dagegen sprechen. Grundsätzlich dürfen beide Tätigkeiten gleichzeitig ausgeführt werden, wobei jedoch die wöchentliche Maximalstundenanzahl von 20 Stunden nicht überschritten werden sollte. Es gibt drei Gründe die dagegen sprechen, über die Maximalstundenanzahl zu kommen:
- Versicherungspflicht: Sobald du die Grenze der wöchentlichen Maximalstundenanzahl überschreitest, sind Sozial-, Kranken-, und Pflegeversicherungsbeiträge deinerseits zu leisten. Da du sozialabgabenfrei studierst und eine 20-stündige Werkstudententätigkeit neben deinem Studium ausüben kannst, darf auch deine Arbeitszeit gemeinsam mit einem Nebenjob die 20-Stunden-Grenze nicht überschreiten. Solltest du also bereits in deiner Werkstudententätigkeit 20 Stunden in der Woche arbeiten, würde sich ein zusätzlicher Nebenjob aus Sicht der Sozialversicherungspflicht nicht lohnen. Überschreitest du die 20 Stundengrenze wöchentlich, wird dein Werkstudentenjob versicherungspflichtig. Hierbei kannst du jedoch auf eine Ausnahme zurückgreifen, die besagt, dass du in 26 Wochen im Jahr über die 20-Stunden-Regelung hinauskommen darfst, ohne versicherungspflichtig zu arbeiten. Es bietet sich somit an, in den Semesterferien einen zusätzlichen Nebenjob anzunehmen. Insgesamt gibt es in Deutschland den sogenannten Steuerfreibetrag, der im Jahre 2023 bei 10.908 Euro liegt. Dieser Betrag darf durch deine gesamten Tätigkeiten nicht überschritten werden, da du ansonsten Steuern zu zahlen hast.
- Freibetrag beim BAföG: Ein weiterer beachtlicher Punkt sind deine BAföG-Leistungen, solltest du diese ebenso zur Studienfinanzierung beziehen. Beziehst du BAföG, dürfen deine Einnahmen innerhalb eines Jahres den Betrag von 6.251 Euro nicht übersteigen. Da du mit einer 20-stündigen Werkstudententätigkeit diese Summe überschreiten würdest, würde dein Lohn mit deinen BAföG-Leistungen verrechnet werden.
- Krankenversicherung: Zudem bist du als Studierender meist privat oder gesetzlich innerhalb eines reduzierten Studententarifes krankenversichert. Solltest du die maximale Arbeitsstundenanzahl von 20 Stunden wöchentlich überschreiten, musst du den vollen Beitrag der Krankenversicherung zahlen, wodurch sich die Mehrarbeit ebenfalls nicht mehr lohnen würde.
Werkstudentenstelle und Nebenjob: Was muss dein Arbeitgeber beachten?
Dein Arbeitgeber muss bei einer laufenden Werkstudententätigkeit keine Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung -, oder Sozialabgaben für dich zahlen. Nur die Rentenversicherungsbeiträge hat dein Arbeitgeber zu leisten. Wie bereits erwähnt, solltest du beide Arbeitgeber von weiteren Beschäftigungen wissen lassen, wenn du weitere Tätigkeiten annimmst.
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