18.12.2023 ● Judith Köhler
Solltest du dich nach dem Studium arbeitslos melden?
Wann solltest du dich nach Beendigung deines Studiums arbeitslos melden?
Absolventen haben generell nach der Beendigung ihres Studiums keinen direkten Anspruch auf Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit, wenn sie sich arbeitslos melden, da du in der Regel noch nicht zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig angestellt warst und somit nicht in die Arbeitslosengeldversicherung eingezahlt hast.
Du kannst dich direkt nach deinem Studium freiwillig arbeitslos melden und einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beim Jobcenter stellen - hierfür gibt es einige Kriterien, die du erfüllen musst um Hartz IV bewilligt zu bekommen. Im besten Falle meldest du dich bereits circa drei Monate vor dem Uniabschluss, jedoch spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Sonst kannst du mit einer Sperrzeit beim möglichen Leistungsbezug rechnen.
Solltest du im Vorfeld bereits absehen können, dass dein Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht bewilligt wird, kannst du dich alternativ Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld melden. Das bedeutet, dass du bei der Jobsuche unterstützt wirst, jedoch selbstständig für die Krankenversicherung und weitere Lebenshaltungskosten aufkommen musst.
Musst du dich nach Beendigung deines Studiums arbeitslos melden?
Nein, du musst dich nach dem Studium und vor Beginn eines Jobs nicht arbeitslos melden. Dies ist eine freiwillige Maßnahme. Grundsätzlich musst du dir nach dem Studium selbst Gedanken machen, wie du dein Leben während der Übergangphase zwischen Studienabschluss und Berufseinstieg finanzierst. Solltest du finanzielle Unterstützung von deinen Eltern, deinem Partner oder staatliche Zuschüsse erhalten, benötigst du das Arbeitslosengeld II nicht. Die Höhe vom Arbeitslosengeld II wird vom Jobcenter individuell berechnet und kann variieren.
Wichtig zu wissen: Solltest du dich nach dem Studium nicht arbeitslos oder hilfsbedürftig melden, musst du dich selbstständig um eine Krankenversicherung kümmern!
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An wen können sich Studierende bei Zweifeln und Fragen rund um Studium, Berufsperspektiven und -einstieg wenden? Wir haben von einer Berufsberaterin der Agentur für Arbeit erfahren, welche Informationsmöglichkeiten Studierende haben.
Nach dem Studium: Bei wem muss ich mich arbeitslos melden?
Sobald du dich nach dem Studium arbeitslos melden möchtest, solltest du dich zunächst informieren bei wem:
Als erstes meldest du dich bei dem für dich zuständigen Jobcenter beziehungsweise der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos. Nach Antragsbewilligung für das Arbeitslosengeld II wird möglicherweise während deiner Arbeitslosigkeit deine Sozialversicherung wie Pflegeversicherung vom Jobcenter übernommen. Zudem bist du weiterhin bei deiner Krankenkasse gesetzlich versichert. Dauert die Bewilligung deines Antrags länger, kann die Versicherung rückwirkend gelten gemacht werden. Liegt eine Sperrzeit seitens der Arbeitsagentur vor, bist du trotzdem ab dem Zeitraum des Beginns der Arbeitslosigkeit gesetzlich versichert. Die Krankenkassenbeiträge übernimmt das Jobcenter ebenso.
Solltest du bis zu deiner Arbeitslosigkeit privat versichert gewesen sein, bekommst du vom Jobcenter einen Zuschuss zum Versicherungsbetrag. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Versicherungsfreiheit.
Welche Mitteilungspflicht hast du, sobald du dich arbeitslos meldest?
Ab dem Zeitpunkt der Beantragung der Arbeitslosigkeit besteht eine gewisse Mitteilungspflicht, die du einzuhalten hast. Du musst bei der Antragsstellung gegenüber dem Jobcenter wahrheitsgemäß Angaben zu all deinen aktuellen Einkünften abgeben. Hierbei kann das Jobcenter Nachweise einfordern, die ebenfalls abzugeben sind.
Das Jobcenter hat das Anrecht dich zu einem persönlichen Gespräch vor Ort einzuladen oder einen ärztlichen bzw. psychologischen Untersuchungstermin vorzugeben. Hierbei hast du jedoch selbst die Wahl, ob du den Untersuchungstermin annimmst oder nicht, da eine Vereinbarung nur auf freiwillige Basis abgeschlossen werden kann. Verlangen kann die Agentur von dir, sich an der Teilnahme des gesellschaftlichen Arbeitslebens zu beteiligen. Außerdem bist du verpflichtet Änderungen umgehend mitzuteilen, wenn du bspw. einen Job annimmst, deinen Wohnort wechselst oder länger erkrankst. Solltest du zu dem Zeitpunkt deiner Arbeitslosigkeit Bürgergeld erhalten, bist du verpflichtet es beiden Ämtern mitzuteilen.
Welche Unterlagen benötigst du, um dich arbeitslos zu melden?
Um dich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden, benötigst du einen Nachweis über deinen Abschluss, ein Kündigungsschreiben deiner letzten Anstellung sowie deinen Personalausweis oder Reisepass. Zudem brauchst du eine Bestätigung deiner Sozialversicherung und deinen aktuellen, lückenlosen Lebenslauf. Solltest du in der Vergangenheit bereits Leistungen der Agentur für Arbeit erhalten haben, musst du auch diese Nachweise vorlegen.
Tipps zur Beantragung von deinem Arbeitslosengeld
Zunächst solltest du die für dich zuständige Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter in deiner Stadt ausfindig ermitteln - hierbei hilft dir die Website der Bundesagentur für Arbeit und du findest Informationen zur Terminvergabe. Du kannst dich im Normalfall online oder vor Ort arbeitslos melden. Übrigens: Als arbeitslos gemeldet gilt der Tag der Antragsstellung. Für die Antragsstellung werden Unterlagen gefordert, die wir dir weiter oben im Artikel bereits genannt haben. Bereite alle Unterlagen vor dem Online-Antrag vor oder nimm sie gesammelt und ausgedruckt zu deinem Termin mit. Auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit findest du außerdem weitere Informationen dazu, wie du dich Arbeitsuchend meldest und was du beachten solltest.
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