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Wie beantragst du Krankengeld?©stock.adobe.com/Marco Drux

15.03.2024 Judith Köhler

Krankengeld: Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Wann bekomme ich Krankengeld?

In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen für Arbeitnehmer, welche den Anspruch auf Krankengeld bestimmen. Wenn du aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig bist, treten diese Regelungen in Kraft. Die Voraussetzungen und der Ablauf können jedoch je nach Versicherungsträger und deiner individueller Situation variieren. Grundsätzlich solltest du einiges über den Antrag auf Krankengeld wissen. Am Besten ist es, dich direkt mit deiner Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um deinen individuellen Fall zu besprechen. Wir haben für dich die wichtigsten Informationen zum Krankengeld gesammelt: 

  • Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Der Anspruch auf dein Krankengeld tritt in der Regel erst nach einer bestimmten Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein. In den ersten sechs Wochen nach Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit zahlt dein Arbeitgeber weiterhin dein volles Gehalt (die sogenannte Entgeltfortzahlung). Danach erfolgt eine direkte Überleitung zum Krankengeld.
  • Die Mitgliedschaft in deiner Krankenkasse: Krankengeld wird in der Regel von deiner Krankenkasse ausgezahlt. Um Anspruch darauf zu haben, musst du jedoch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
  • Eine ärztliche Bescheinigung: Um Krankengeld zu erhalten, benötigst du eine ärztliche Bescheinigung über deine Arbeitsunfähigkeit. Diese wird üblicherweise von deinem behandelnden Arzt ausgestellt.
  • Die Antragstellung: Nach Ablauf deiner Entgeltfortzahlung musst du einen Antrag auf Krankengeld bei deiner Krankenkasse stellen. Hierbei sind verschiedene Unterlagen wie bspw. die ärztliche Bescheinigung und weitere Nachweise erforderlich.
  • Die Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (der sogenannte MDK): In einigen Ausnahmefällen kann deine Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einschalten, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.

Wegeunfall: das solltest du bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg tun

Was ist bei einem Wegeunfall zu tun? Wir verraten, was als "Wegeunfall" bezeichnet wird und an wen sich Arbeitnehmer bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit wenden sollten.
 


Wie viel Krankengeld steht mir zu?

Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts (ohne Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld) und wird täglich neu berechnet. Die Berechnung erfolgt nach einer bestimmten Formel, die wir dir später erklären.

Zu beachten ist ebenfalls die Obergrenze für das Krankengeld, die als sogenannte Höchstbemessungsgrenze bezeichnet wird. Das bedeutet, dass dein Krankengeld auf maximal 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts begrenzt ist. Falls 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts diese Grenze überschreiten würden, wird das Krankengeld auf 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts begrenzt.

Ebenso solltest du  beachten, dass Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld nicht in die Berechnung deines Krankengelds einfließen. Hierbei ist es zudem ratsam für genaue Informationen zu deinem individuellen Krankenfall einen direkten Kontakt mit deiner Krankenkasse herzustellen.

Wie berechne ich das Krankengeld?

Die Berechnung für das Krankengeld erfolgt nach einer bestimmten Formel:

Dein Krankengeld pro Tag= dein reguläres Bruttoarbeitsentgelt 30×0,7 pro Krankengeld = pro Tag=30 reguläres Bruttoarbeitsentgelt​×0,7

Dabei wird dein monatliche Bruttoarbeitsentgelt durch 30 geteilt, um deinen täglichen Betrag zu erhalten. Von diesem Betrag werden dann 70 Prozent als Krankengeld an dich ausgezahlt. Dein Krankengeld ist jedoch aufgrund gesetzlicher Höchstgrenzen begrenzt. 

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August Storck KG
locationWustermark, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
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Eisbär Eis GmbH
location21641 Apensen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
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Vivaris Getränke GmbH & Co. KG
locationSachsen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
Logo für den Job Vertrieb Außendienst (m/w/d) Bereich Biomasse/Agrar
Schmidmeier NaturEnergie GmbH
location93 Zeitlarn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
Top Job
Logo für den Job Duales Studium Forstwirtschaft (und Ökosystem­management) beim Bundesforst in Kooperation mit der FH Erfurt bzw. der HAWK Göttingen
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
locationBonn, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
Logo für den Job Leiterin / Leiter der Abteilung Produktion & Absatz der Sparte Bundesforst (w/m/d)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
locationBerlin, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
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Wie hoch ist mein Krankengeld nach 6 Wochen?

Nach den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit (während der sogenannten Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber) tritt in Deutschland in der Regel der Anspruch auf Krankengeld ein. Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent deines regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts und wird täglich berechnet. Hierbei sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten, die bereits oben erwähnt worden sind. 

Wie beantrage ich das Krankengeld?

Um dein Krankengeld zu beantragen, musst du einige Schritte befolgen. Hier ist eine allgemeine Anleitung für den Krankgengeld- Beantragungsprozess innerhalb Deutschlands:

  1. Arbeitsunfähigkeit melden:
    • Informiere zunächst deinen Ihren Arbeitgeber umgehend über deine Arbeitsunfähigkeit. Dies ist wichtig, damit die Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen eingeleitet werden kann.
  2. Arztbescheinigung besorgen:
    • Lasse dir von deinem behandelnden Arzt eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen. Diese Bescheinigung benötigst du, um Krankengeld zu beantragen.
  3. Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (sechs Wochen):
    • Dein Arbeitgeber zahlt dir für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit dein Gehalt ganz normal weiter (Entgeltfortzahlung). In dieser Zeit musst du noch kein Krankengeld beantragen.
  4. Antrag auf Krankengeld stellen:
    • Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, musst du bei deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Hierfür benötigst du eine ärztliche Bescheinigung und eventuell noch weitere Unterlagen.
  5. Antragstellung bei der Krankenkasse:
    • Fülle anschließend deinen Antrag auf Krankengeld deiner Krankenkasse aus. Diesen Antrag erhältst du entweder direkt bei deiner Krankenkasse oder kannst ihn auf der Website herunterladen.
  6. Einreichung der Unterlagen:
    • Reiche dann den Antrag auf Krankengeld zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung und eventuell weiteren erforderlichen Unterlagen bei deiner Krankenkasse ein. Dies kann persönlich, per Post oder in einigen Fällen auch online erfolgen.
  7. Prüfung durch die Krankenkasse:
    • Die Krankenkasse prüft daraufhin deinen Antrag und die eingereichten Unterlagen. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet, um die Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen.
  8. Auszahlung des Krankengelds:
    • Bei positiver Rückmeldung deiner Krankenkasse zahlt dir die Krankenkasse das Krankengeld aus. Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich.

Wichtig ist, diesen Prozess zeitnah in Gang zu setzen, um Unterbrechungen bei der Gehaltszahlung zu vermeiden. Melde dich hierzu jederzeit bei deiner Krankenkasse.

Muss ich das Krankengeld in der Steuererklärung angeben?

Beim Krankengeld in der Steuererklärung gibt es ebenso einige Aspekte zu beachten. Wir haben die wichtigsten Punkte für dich gesammelt: 

  • Die Steuerpflicht des Krankengeldes:

Krankengeld unterliegt der sogenannten Einkommensteuer. Es wird zusammen mit deinen anderen Einkünften in der Steuererklärung angegeben. Das Krankengeld wird dem Progressionsvorbehalt unterworfen. Das bedeutet, dass es zwar nicht direkt besteuert wird, aber den Steuersatz für andere Einkünfte möglicherweise beeinflussen kann.

 

  • Der Progressionsvorbehalt:

Das Krankengeld wird zwar nicht direkt besteuert, fließt jedoch in den Progressionsvorbehalt ein. Das kann Auswirkungen auf den Steuersatz haben, der auf deine andere Einkünfte angewendet wird. Ein höherer Steuersatz kann dazu führen, dass deine Steuerlast insgesamt steigt.

 

  • Der Lohnersatzleistungen im Mantelbogen eintragen:

Das Krankengeld wird im Mantelbogen der Steuererklärung unter "Lohnersatzleistungen" eingetragen. Dazu gehören auch deine andere Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld.

 

  • Die Bescheinigung über dein Krankengeld:

Du erhältst von deiner Krankenkasse eine Bescheinigung über das gezahlte Krankengeld. Diese Bescheinigung ist wichtig für die korrekte Angabe in der Steuererklärung. Prüfe hierbei die Richtigkeit der Angaben auf deiner Bescheinigung.

 

  • Die sogenannten Außergewöhnliche Belastungen:

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu gehören unter anderem Arztkosten, Medikamentenausgaben oder Kosten für Heilbehandlungen. Die sogenannte zumutbare Belastung, also der Betrag, den du selbst tragen musst, bevor es zu einer steuerlichen Entlastungen kommt, wird dabei berücksichtigt.

 

  • Deine Belege aufbewahren:

Bewahre alle relevanten Belege, Rechnungen (bspw. Apothekenkassenzettel) und Bescheinigungen sorgfältig auf. Diese dienen als Nachweis für die angegebenen Kosten und Einkünfte. Hast du steuerlichen Fragen und Unsicherheiten, kannst du sie mit einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein besprechen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte korrekt in der Steuererklärung berücksichtigt werden.


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