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Witterungsverhältnisse behindern den Arbeitsweg©stock.adobe.com/VICTOR TORRES/Stocksy

20.12.2024 Antonia Gabarda Crespo

Winterchaos auf dem Arbeitsweg: Das solltest du beachten

Schneefall und oder Eisglätte: Wie komme ich zur Arbeit? Muss ich überhaupt arbeiten?

In erster Linie, gilt für alle die gleiche Regel: Ungünstige Witterungsverhältnisse sind mit einzuplanen und sind keine Legimitation für das Zuspätkommen oder vollständige Aussetzen bei der Arbeit. Bekanntermaßen, gehört nach § 616 BGB, die Wetterlage nicht zu den persönlichen Leistungshindernissen und wird somit auch nicht bezahlt. Demnach, verliert der Arbeitnehmer bei unentschuldigtem Fehlen seinen Anspruch auf die Entgeltzahlung, heißt der Arbeitgeber kann dieses anteilig kürzen. 

Trotz unerwarteten akuten Schneefalls oder gefährlicher Eisglätte, ist das Wegerisiko Teil der Arbeitnehmerpflicht. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen und alles in seiner Macht stehende zu versuchen, anwesend zu sein. Da gibt es auch keinen Unterschied zwischen der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder von PKWs. Erst, nachdem alle einem zumutbaren Wege und Möglichkeiten versucht hat, kann man dem Arbeitgeber über die Verspätung oder nicht erscheinen informieren. 

 

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Vorbereitung: Worauf sollte ich achten?

Es heißt der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet sich auf alle Bedingungen so gut es geht einzustellen. Demnach liegen Verspätungen auf witterungsbedingten Einflüssen in den eigenen Händen. Was kann man machen um für den Fall auf alle Umstände vorbereitet zu sein?  

  • Bei schlechter Wetterlage mehr Zeit einplanen und im besten Fall früher losfahren 
  • Bei Stauanzeichen alternative Routen raussuchen
  • Sich, wenn möglich, im Voraus um eine Mitfahrgelegenheit kümmern
  • Die Abfahrzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel vorab checken. Es empfiehlt sich zur Rushhour einen zeitlichen Puffer mit einzuberechnen 

Wie sollte man vorgehen, wenn kein zumutbarer Arbeitsweg klappt?

Nachdem alle einem möglichen Wege wegfallen und keiner es erlaubt pünktlich oder sogar gar nicht zur Arbeit zu kommen, muss man als aller erstes seinem Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Wem es wichtig ist, für dir versäumten Zeit sein gesetztes Entgeltgehalt zu kriegen, keine Minusstunden eingetragen zu kriegen oder sich nicht extra einen Urlaubstag nehmen müssen will, sollte nachweisen können, alle einem zumutbare probiert zu haben. Wer den Arbeitgeber über die Verspätung informiert und nachweislich nachweisen kann, alles in seiner Macht stehende getan zu haben, kann so einer Abmahnung umgehen. 


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Konsequenzen: Was passiert wenn man wegen des Winterwetters zu spät kommt oder gar nicht zur Arbeit erscheinen kann? 

Der Arbeitgeber kann von dem Arbeitnehmer nicht verlangen, die verlorene Arbeitszeit nachzuholen. Jedoch, was dem Arbeitgeber zusteht, ist bei unentschuldigtem Fehlen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers, zu entziehen. Plus es kann zu einer Abmahnung kommen. Zu spät kommen oder das Fehlen auf Grund von schlechten Witterungsverhältnissen, ist dann unentschuldigt, wenn kein Nachweis vorliegt, alle einem zumutbaren Arbeitswegen ausprobiert zu haben. In der Praxis, sollte nach einer geringfügigen Verspätung, das Nachholen der versäumten Arbeitszeit, theoretisch kein Problem sein. Nichtdestotrotz, kann es auch bereits bei einem einmaligen Verstoß zu einer Abmahnung kommen, da der Arbeitnehmer dennoch gegen die vereinbarten Pflichten verstößt. Liegt ein Wiederholungsfall vor, könnten die Konsequenzen auch etwas härter ausfallen. Hat man bereits mehrere Abmahnungen erhalten, könnte es zu einer verhaltensbedingter ordentlichen oder außerordentlicher fristlosen Kündigung kommen. Im schlimmsten Fall, könnte es sogar zu einer Sperrzeit und oder Reduzierung der Anspruchsdauer auf das Arbeitslosengeld führen.

Bei entschuldigtem Fehlen, also der Nachweis liegt vor, alles zumutbare probiert zu haben, hat man als Arbeitgeber folgende Rechte: 

  • Minusstunden werden nicht eingetragen
  • es zählt nicht als Urlaubstag 
  • Anspruch auf normales Entgelt

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