07.01.2025 ● Judith Köhler
Hausbesuch bei Krankheit: Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit?
Welche Rechte hat mein Arbeitgeber, wenn ich krank geschrieben bin?
Wenn du krankgeschrieben bist, gibt es klare rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl deine Rechte als auch die deines Arbeitgebers regeln. In Deutschland sind diese hauptsächlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es ist wichtig, im Krankheitsfall sowohl die eigenen Pflichten als auch die Rechte des Arbeitgebers zu kennen, um Missverständnisse zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Rechte deines Arbeitgebers während deiner Krankheitszeit:
Deine Meldepflicht und Nachweispflicht: Du musst deinem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass du krank bist. Ab dem vierten Krankheitstag (es sei denn, dein Arbeitgeber verlangt es früher) musst du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen.
Das Recht auf Überprüfung: Dein Arbeitgeber darf eine Überprüfung deiner Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) veranlassen, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Krankschreibung hat.
Die Kontaktaufnahme zu deinem Arbeitgeber: Der Arbeitgeber darf dich während der Krankschreibung in angemessenem Rahmen kontaktieren, um sich über die Dauer der Krankheit und betriebliche Belange zu informieren. Er darf aber nicht drängen oder Druck ausüben, dass du früher als empfohlen wieder zur Arbeit kommst.
Deine Entgeltfortzahlung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dir für bis zu sechs Wochen dein volles Gehalt weiterzuzahlen, wenn du unverschuldet arbeitsunfähig bist. Danach übernimmt die Krankenkasse das sogenannte Krankengeld.
Dein Urlaubsanspruch: Krankheitsbedingte Fehltage dürfen deinem Urlaub nicht angerechnet werden. Wenn du während deines Urlaubs krank wirst und dies mit einer AU nachweist, gilt der Urlaub für die Krankheitszeit als nicht genommen.
Deine Pflicht zur Gesundung: Während der Krankschreibung darfst du alles tun, was deiner Genesung förderlich ist, aber nichts, was diese verzögert. Der Arbeitgeber könnte bei zweifelhafter Aktivität, wie etwa körperlich anstrengenden Tätigkeiten, Konsequenzen ziehen, wenn es den Heilungsverlauf negativ beeinflusst.
Darf mein Arbeitgeber mich im Krankenstand kontaktieren?
Ja, dein Arbeitgeber darf dich grundsätzlich auch während einer Krankschreibung kontaktieren, allerdings gibt es dabei klare Grenzen. Der Kontakt sollte sich auf betriebsrelevante Themen beschränken und in einem angemessenen Rahmen stattfinden. Hier einige wichtige Punkte dazu:
Die betriebliche Notwendigkeiten: Der Arbeitgeber darf dich kontaktieren, um Informationen zu erfragen, die für den reibungslosen Ablauf im Betrieb notwendig sind. Zum Beispiel könnte er nachfragen, wo wichtige Unterlagen oder Informationen sind, die du betreust.
Information über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit: Es ist legitim, dass der Arbeitgeber sich nach der voraussichtlichen Dauer deiner Krankheit erkundigt, um besser planen zu können.
Du hast keinen Druck zur Rückkehr: Der Arbeitgeber darf dich nicht dazu drängen, früher als von deinem Arzt empfohlen zur Arbeit zurückzukehren. Dies würde das Recht auf ausreichende Erholung und Heilung verletzen.
Die Art der Kontaktaufnahme: Der Kontakt sollte in einem angemessenen Rahmen stattfinden, zum Beispiel per E-Mail oder Telefon, und nicht aufdringlich sein.
Dein Recht auf Ruhe und Erholung: Obwohl der Arbeitgeber dich kontaktieren darf, musst du während deiner Genesungszeit nicht permanent verfügbar sein. Deine Hauptaufgabe während des Krankenstandes ist es, wieder gesund zu werden
Krankengeld: Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Du bist aktuell für längere Zeit krankgeschrieben und willst wissen, wie es mit dem Krankengeld abläuft? Wir klären dich auf!
Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich im Krankenstand arbeite?
Nein, dein Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass du während eines Krankenstandes arbeitest. Wenn du krankgeschrieben bist, bedeutet dies, dass ein Arzt festgestellt hat, dass du aufgrund deiner gesundheitlichen Situation nicht arbeitsfähig bist. Das Arbeitsrecht schützt dich in dieser Phase, um sicherzustellen, dass du dich erholen kannst. Das Arbeiten während eines Krankenstandes ist somit in der Regel nicht nur unzulässig, sondern könnte auch negative gesundheitliche Folgen haben. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
Ärztliches Attest: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bestätigt, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, deine Arbeit auszuüben. Solange diese Krankschreibung gilt, darf dein Arbeitgeber dich nicht zur Arbeit zwingen.
Deine Gesundheit steht an erster Stelle: Der Zweck einer Krankschreibung ist, dass du dich vollständig erholst. Arbeiten trotz Krankschreibung kann deine Genesung verzögern oder verschlechtern, was deinem Arbeitgeber langfristig mehr schaden könnte.
Du bist teilweise Arbeitsfähigkeit: Wenn dein Arzt feststellt, dass du nur teilweise arbeitsfähig bist, könnte eine abgestimmte Vereinbarung zur teilweisen Rückkehr möglich sein. Dies muss jedoch vom Arzt ausdrücklich genehmigt und mit deinem Arbeitgeber besprochen werden.
Arbeiten im Homeoffice während der Krankheit: Auch wenn du theoretisch im Homeoffice arbeiten könntest, bist du während einer Krankschreibung von jeglicher Arbeitsverpflichtung befreit. Es gibt keine Pflicht, während des Krankenstandes Tätigkeiten auszuüben, weder vor Ort noch von zu Hause aus.
Freiwillige Arbeit: Wenn du dich trotz Krankschreibung in der Lage fühlst, leichte Aufgaben zu übernehmen, kannst du das freiwillig tun. Wichtig ist aber, dass dies nur geschieht, wenn du dir gesundheitlich sicher bist und dies mit deinem Arzt abgestimmt ist.
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