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Kind Krank: Was steht mir zu?©stock.adobe.com/Suzi Media

08.11.2024 Judith Köhler

Kind krank: Das gilt beim Kinderkrankengeld

Dein Kind ist erkrankt - Was solltest du als Arbeitnehmer beachten?

Wenn dein Kind erkrankt, gibt es als Arbeitnehmer einige wichtige Aspekte zu beachten. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die jeweiligen betrieblichen Regelungen zu informieren, da viele Unternehmen auch über den gesetzlichen Anspruch hinaus Lösungen anbieten, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Hier sind die zentralen Punkte:

Die Meldung bei deinem Arbeitgeber

  • Unverzügliche Information: Informiere deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich, dass dein Kind krank ist und du möglicherweise ausfällst. In vielen Unternehmen ist eine telefonische oder schriftliche Meldung üblich.
  • Dauer der Abwesenheit abschätzen: Gib an, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst. Dies hängt von der Schwere der Erkrankung ab, aber es ist hilfreich, eine grobe Einschätzung zu geben.

Die sogenannten Kind-krank-Tage (Dein gesetzlicher Anspruch)

  • Anspruch auf Freistellung: In Deutschland haben Arbeitnehmer nach § 45 SGB V pro Jahr Anspruch auf bis zu 10 Arbeitstage Freistellung pro Kind (bis zu 25 Jahre) bei Krankheit, wenn keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht. Bei mehreren Kindern liegt der maximale Anspruch bei 25 Tagen pro Elternteil, Alleinerziehende können bis zu 50 Tage beanspruchen.
  • Kinderkrankengeld: Während dieser Zeit wird statt des Gehalts Kinderkrankengeld von der Krankenkasse gezahlt, das etwa 70 % des Bruttoverdienstes beträgt, jedoch begrenzt auf 90 % des Nettoverdienstes.

Arztbescheinigung

  • Nachweis der Erkrankung: Viele Arbeitgeber verlangen eine Ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass dein Kind erkrankt ist und du es betreuen musst. Diese Bescheinigung erhältst du beim Arzt und solltest sie möglichst schnell beim Arbeitgeber einreichen.

"Kindkrank" bei flexiblen Arbeitsmodellen

  • Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten: In manchen Fällen kann es möglich sein, flexibel zu arbeiten, beispielsweise im Homeoffice oder durch verschobene Arbeitszeiten, sodass du dein Kind betreuen kannst. Dies erfordert jedoch die Absprache mit dem Arbeitgeber.

Die unbezahlte Freistellung

  • Alternativ zur bezahlten Freistellung: Sollte dein gesetzlicher Anspruch ausgeschöpft sein, kannst du ggf. auch eine unbezahlte Freistellung beantragen. Diese ist in Notfällen möglich, wenn das Kind schwerer erkrankt ist.

Die gleichzeitige Betreuung durch beide Elternteile

  • In der Regel haben beide Elternteile Anspruch auf "Kind-krank-Tage". Allerdings können diese Tage nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum von beiden Eltern genommen werden.

Pflege bei schwer kranken Kindern

  • Wenn das Kind schwer krank ist, besteht die Möglichkeit, eine längerfristige Pflegezeit zu nehmen, z. B. bei einer schweren chronischen Erkrankung. In diesem Fall gibt es zusätzliche Regelungen, die einen längeren Zeitraum zur Pflege ermöglichen.

Die Kommunikation mit deinem Arbeitgeber

  • Offenheit und Transparenz: Es ist ratsam, mit deinem Arbeitgeber offen über die Situation zu sprechen und zu klären, welche Optionen am besten passen, sei es kurzfristige Freistellung, Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten.
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VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
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VeröffentlichtVeröffentlicht: 21.11.2024
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Darfst du als Arbeitnehmer bei einem erkrankten Kind ebenfalls zuhause bleiben?

Ja, als Arbeitnehmer darfst du zuhause bleiben, wenn dein Kind erkrankt ist. Es gibt in Deutschland spezielle gesetzliche Regelungen, die dir dies ermöglichen. Informiere in solchen Fällen deinen Arbeitgeber rechtzeitig und reiche die notwendige ärztliche Bescheinigung ein.:

Der gesetzliche Anspruch auf Freistellung (§ 45 SGB V)

  • Wenn dein Kind unter 12 Jahre alt ist und erkrankt, hast du als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer einen Anspruch auf Freistellung, um es zu betreuen.
  • Pro Elternteil stehen 10 Arbeitstage pro Jahr und Kind zur Verfügung. Bei mehreren Kindern gibt es einen maximalen Anspruch von 25 Tagen pro Elternteil. Alleinerziehende haben Anspruch auf 20 Tage pro Kind (maximal 50 Tage im Jahr).

Das Kinderkrankengeld

  • Während dieser Zeit erhältst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, nicht vom Arbeitgeber. Es beträgt etwa 70 % des Bruttogehalts (maximal jedoch 90 % des Nettoverdienstes).
  • Du benötigst eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass dein Kind krank ist und deine Betreuung notwendig ist.

Die unbezahlte Freistellung

  • Wie bereits oben erwähnt, kannst du Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach § 616 BGB erheben, wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dies nicht ausschließt, sollten deine "Kindkranktage" voll ausgeschöpft sein, die bezahlten Kind-krank-Tage ausgeschöpft ist, kann eine. Diese Freistellung gilt für wenige Tage bei unvorhergesehenen Gründen.

Die flexiblen Arbeitsmodelle

  • Einige Arbeitgeber bieten die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten oder flexible Arbeitszeiten zu nutzen, um die Betreuung des Kindes zu ermöglichen. Dies hängt jedoch von der individuellen Regelung im Unternehmen ab und muss mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Im Fall von schwer erkrankten Kinder

  • Bei schwerwiegenden oder langfristigen Erkrankungen gibt es die Möglichkeit, länger zuhause zu bleiben. In solchen Fällen kann z. B. ein Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld oder eine längere Freistellung bestehen.

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Musst du dich bei deinem Arbeitgeber abmelden, wenn dein Kind krank zuhause bleibt? 

Ja, wenn dein Kind krank ist und du als Arbeitnehmer zuhause bleiben musst, ist es wichtig, deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich darüber zu informieren.  Zudem solltest du eine ärztliche Bescheinigung einreichen, vor allem, wenn du Kinderkrankengeld beantragen möchtest oder der Arbeitgeber dies verlangt. Hier sind die wesentlichen Schritte, die du beachten solltest:

Unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber

  • Du musst deinen Arbeitgeber sofort darüber informieren, dass du aufgrund der Erkrankung deines Kindes nicht zur Arbeit kommen kannst. Dies erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail.
  • Teile auch mit, wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst oder wann du das nächste Update geben kannst.

Ärztliche Bescheinigung

  • Bei längeren Krankheitsfällen oder wenn es vom Arbeitgeber verlangt wird, musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese bestätigt, dass dein Kind krank ist und deine Betreuung erforderlich ist.
  • Diese Bescheinigung erhältst du in der Regel direkt vom Kinderarzt. Reiche sie zeitnah beim Arbeitgeber und ggf. bei der Krankenkasse ein, um Kinderkrankengeld zu beantragen.

Dein Kinderkrankengeld beantragen

  • Falls du mehrere Tage zur Betreuung deines kranken Kindes zuhause bleibst, informiere deine Krankenkasse und beantrage das Kinderkrankengeld. Dazu musst du die ärztliche Bescheinigung einreichen.

Die Klärung mit deinem Arbeitgeber

  • Je nach Unternehmensregelung und individuellen Vereinbarungen gibt es möglicherweise flexible Lösungen wie Homeoffice oder flexible Arbeitszeiten. Kläre mit deinem Arbeitgeber, ob diese Optionen während der Betreuung deines Kindes möglich sind.

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Bekomme ich Gehalt, wenn mein Kind krank ist und ich selbst zuhause bleiben muss? 

Wenn dein Kind krank ist und du als Arbeitnehmer zuhause bleiben musst, bekommst du in der Regel kein volles Gehalt, sondern stattdessen Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Stattdessen bekommst du Kinderkrankengeld von der Krankenkasse, das etwa 70 % deines Bruttoverdienstes beträgt. Ein Anspruch auf volles Gehalt besteht nur in Ausnahmefällen, wenn § 616 BGB greift und dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.Hier sind die Einzelheiten:

Das Kinderkrankengeld von der Krankenkasse

  • Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, zahlt die Krankenkasse für die Dauer der Freistellung Kinderkrankengeld.
  • Das Kinderkrankengeld beträgt etwa 70 % deines Bruttoverdienstes, jedoch maximal 90 % deines Nettoverdienstes.
  • Die maximale Anzahl an Tagen, für die du Kinderkrankengeld pro Kind erhältst, liegt bei 10 Tagen pro Jahr je Elternteil. Bei mehreren Kindern sind es maximal 25 Tage pro Elternteil. Alleinerziehende haben pro Kind 20 Tage, insgesamt jedoch maximal 50 Tage.

Das Gehalt bei kurzen Freistellungen (§ 616 BGB)

  • In manchen Fällen kann § 616 BGB Anwendung finden, der besagt, dass du für eine kurze Zeit weiter dein Gehalt erhältst, wenn du aus einem unverschuldeten Grund (wie der Krankheit deines Kindes) an der Arbeit verhindert bist.
  • Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn sie nicht im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen ist. Viele Arbeitgeber schließen diese Option aus, sodass dann nur das Kinderkrankengeld greift.
  • § 616 BGB wird oft nur für kurze Zeiträume (ein oder zwei Tage) angewendet, falls es nicht vertraglich ausgeschlossen ist.

Die unbezahlte Freistellung

  • Sollte der Anspruch auf Kinderkrankengeld erschöpft sein, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine unbezahlte Freistellung zu beantragen. In diesem Fall erhältst du weder Kinderkrankengeld noch Gehalt, hast aber das Recht, dein krankes Kind zu betreuen.

Private Krankenversicherung

  • Wenn du privat versichert bist, gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, es sei denn, du hast eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen. In diesem Fall hängt es von den vertraglichen Vereinbarungen ab, ob du eine Entschädigung erhältst.

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