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Hast du einen Urlaubsanspruch als Werkstudent*in?©stock.adobe.com/industrieblick

05.03.2024 Judith Köhler

Urlaub: Hast du als Werkstudent Urlaubsanspruch?

Hast du als Werkstudent Urlaubsanspruch? 

Grundsätzlich hast du als Werkstudent*in genauso wie ein normaler Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Urlaub steht Studierenden neben dem Studium und anderen Verpflichtungen zur Erholung und freien Zeit zu Verfügung. Als Werkstudent zählst du innerhalb des Unternehmens als eine Teilzeitkraft. Eine vollwertige Teilzeitkraft hat laut Gesetz einen Urlaubsanspruch auf 4 Wochen pro Kalenderjahr und somit auch Werkstudenten. Dein genauer Urlaubsanspruch wird jedoch daran gemessen, wie viele Tage du in der Woche arbeitest

Werkstudenten haben vertraglich eine Arbeitszeit von maximal 20 Stunden die Woche vorgegeben, die sie nicht überschreiten, jedoch unterschreiten dürfen. Somit variiert die Anzahl der Arbeitstage bei Studierenden oftmals. Viele Unternehmen lassen ihre Werkstudenten selbst entscheiden, wie viele Stunden und an wie vielen Tagen sie arbeiten möchten. Dies ist es von Arbeitgeber zu Arbeitgeber ganz unterschiedlich geregelt und wird bei Einstieg in deinem Arbeitsvertrag festgehalten. Je nachdem wie dein Arbeitgeber deine Arbeitszeiten und Arbeitstage wünscht, kannst du deinen Urlaubsanspruch selbstständig ausrechnen. Zudem dürfen Werkstudenten in ihren Semesterferien bis zu 40 Stunden die Woche im Unternehmen tätig werden, wodurch die Anzahl der Arbeitstage kurzzeitig ansteigen können. Diese Mehrarbeit innerhalb der Semesterferien wird ebenfalls durchschnittlich mit deiner normalen Arbeitstageanzahl unter dem Semester verrechnet.  


Werkstudent und Nebenjob: Geht das?

Wir klären dich auf, ob du neben deinem Werkstudentenvertrag auf 20-Stunden-Basis, zusätzlich einen Nebenjob annehmen darfst! 


Wie kannst du deinen Urlaubsanspruch als Werkstudent selbst berechnen?

Wie bereits erwähnt, kommt es bei der genauen Anzahl deiner Urlaubstage auf deine Anzahl der Arbeitstage pro Woche im Unternehmen an. Deine Stundenanzahl pro Arbeitstag oder innerhalb einer Arbeitswoche ist dabei zweitranging. Grundsätzlich kannst du deine genaue Anzahl an Urlaubstagen wie folgt berechnen: 

  • Du arbeitest 5 Arbeitstage pro Woche: Urlaubsanspruch von 20 Tage Urlaub im Jahr
  • Du arbeitest 4 Arbeitstage pro Woche: Urlaubsanspruch von 16 Tage Urlaub im Jahr
  • Du arbeitest 3 Arbeitstage pro Woche: Urlaubsanspruch von 12 Tage Urlaub im Jahr
  • Du arbeitest 2 Arbeitstage pro Woche: Urlaubsanspruch von 8 Tage Urlaub im Jahr
  • Du arbeitest 1 Arbeitstag pro Woche: Urlaubsanspruch von 4 Tage Urlaub im Jahr

Diese Anzahlen der Urlaubstage stellen dein gesetzlich festgelegtes Minimum an Urlaub da. Oftmals gewährleisten Arbeitgeber mehr Urlaubstage. Wie dein Urlaubsanspruch genau geregelt ist, legst du bereits zum Einstieg in das Unternehmen im Arbeitsvertrag fest. 

 

Wie berechnest du deinen Urlaubsanspruch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten?

Wie bereits erwähnt, hat nicht jeder Werksstudent feste Tagen in der Woche, sondern sie dürfen flexibel und variierend eingeteilt werden. Vor allem können Arbeitstage und Stundenanzahlen aufgrund der Haupttätigkeit, des Studiums, durch Vorlesungen, Prüfungen oder Lernphasen vor Klausurenphasen weniger oder sogar nicht gearbeitet werden. Wie kannst du also deinen aktuellen Urlaubsanspruch bei variierenden Arbeitszeiten ausrechnen? Wir haben ein Beispiel für dich vorbereitet: 

  • Berechne deine durchschnittlichen Wochenstunden (zum Beispiel arbeitest du derzeit 15 Stunden pro Woche)
  • Informiere dich, wie hoch der betrieblich vereinbarte Urlaubsanspruch für Vollzeitkräfte deines Unternehmens ist (zum Beispiel liegt er bei 28 Tage pro Jahr)
  • Berechne diesen Urlaubsanspruch, indem du ihn in Stunden umrechnest und das Ergebnis mit 8 multiplizieren (zum Beispiel 28 x 8 = 224 Stunden).
  • Multipliziere danach den Urlaubsanspruch in Stunden umgerechnet mit deinen durchschnittlichen Wochenstunden (zum Beispiel 224 Stunden x 15 Stunden = 3.360 Stunden).
  • Teile diese berechnete Summe durch 40, für die durchschnittlichen Vollzeit-Wochenstunden (3.360 Stunden : 40 Stunden = 84 Stunden).

In diesem Beispiel stehen dir also 84 Stunden Urlaub im Jahr zur Verfügung. Ebenso musst du bedenken, dass dein gesamter Urlaubsanspruch  nach einem Jahr verfällt. Nur in Ausnahmefällen dürfen die restlichen Urlaubstage in das erste Quartal des Folgejahres übernommen und beantragt werden. 

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Bekomme ich als Werkstudent während meines Urlaubs weiterhin meinen Lohn ausgezahlt? 

Wie bereits erwähnt, haben die meisten Werkstudenten flexible Arbeitszeiten und Arbeitstage. Hiermit tritt die sogenannte 13-Wochen-Regel ein, wobei auf deine letzten 13 Durchschnittsgehälter im Unternehmen geblickt wird. Dadurch wird deine Lohnfortzahlung während deiner Abwesenheit im Urlaub berechnet. Die Berechnung deines Urlaubs kannst du somit einfach selbst vornehmen. 

Zu beachten ist, dass du während des Semesters maximal 20 Stunden die Woche, in den Semesterferien jedoch 40 Stunden arbeiten darfst. Zusätzlich kannst du deinen Urlaub verwenden, um angesammelte Überstunden abzubauen. Überstunden kannst du in freie Urlaubstage oder eine Lohnauszahlung umwandeln. Jedoch hat bei der Planung des Abbaus deiner Überstunden dein Arbeitgeber ein Mitspracherecht, wann du dir freie Tage einplanen darfst. Wie das im Detail bei deiner Stelle aussieht, solltest du mit der Personalabteilung klären und in deinem Arbeitsvertrag nachschauen.

Welche Voraussetzungen gilt bei Werkstudenten für den Urlaubsanspruch?  

Für den Urlaubsanspruch als Werkstudent ist die Voraussetzung, dass du bereits seit mindestens 6 Monaten bei dem Unternehmen angestellt bist. Ab dem Zeitraum von über 6 Monaten hast du direkten Anspruch auf einen ganzen Jahresurlaub. Solltest du noch keine 6 Monate als Arbeitnehmer in deinem Unternehmens überschritten haben, kannst du trotzdem anteilig Urlaub nehmen. Somit werden die gesamten Urlaubstage, die dir innerhalb eines Kalenderjahres zustehen durch 12 geteilt. Das Ergebnis stellt deine Urlaubstageanzahl pro Monat da. Zusätzlich ist es in vielen Betreiben möglich als Werkstudent vor- und nachzuarbeiten oder bei längeren Abwesenheiten unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Wie kannst du als Werkstudent Urlaub beantragen? 

Deinen Urlaub musst du direkt bei deinem Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten beantragen. Die Art und Weise, wie ein Antrag gestellt werden muss, variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Im Anschluss musst du auf eine Rückmeldung und im besten Fall auf eine Genehmigung warten. Abgelehnt werden kann ein Urlaubsantrag bspw. wenn innerhalb des gleichen Zeitraums mehrere Mitarbeiter Urlaub machen wollen. Ebenso gibt es in vielen Unternehmen sogenannte Zeiträume, in denen eine Urlaubssperre auferlegt wird. Inwiefern du als Werkstudent ausgenommen bist, erfährst du von deinem Arbeitgeber. Zu beachten ist ebenso, dass deine Urlaubstage am Ende eines Kalenderjahres verfallen und nicht mit ins neue Jahr genommen werden können. Somit lohnt es sich, seinen Urlaub auch als Werkstudent rechtzeitig zu beantragen


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