21.03.2024 ● Judith Köhler
Arbeitsunfähigkeit: Was muss ich beachten? Wo muss ich mich melden?
Was bedeutet "arbeitsunfähig"?
Unter "arbeitsunfähig" versteht man eine zukünftige Unfähigkeit, die bisherigen Arbeitstätigkeiten weiterauszuführen. Anderenfalls sind die Arbeitsschritte eingeschränkt oder nur noch unter Gefahr auszuüben. Die Arbeitsunfähigkeit wird oft durch einen Unfall, eine Verletzung oder eine anhaltende Krankheit ausgelöst. Als arbeitsunfähig zählst du ebenso, wenn die Tätigkeiten deinen Gesundheitszustand verschlechtern oder sie eine Genesung verhindern würden. Eine Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn du als Arbeitnehmer nach deiner Krankheit wieder für deine vorherige Arbeitsstelle einsetzbar bist oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben kannst.
Wie kann eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden?
Eine Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich vom Arzt festzustellen und durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu belegen. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht nur der Grund vermerkt, sondern auch der Zeitraum, für den du als Arbeitnehmer arbeitsunfähig giltst. Als Ausgangspunkt nimmt der Arzt deine bisher ausgeübten Tätigkeiten und kann daran feststellen, ob du sie weiterhin ausführen kannst. Ab dem ersten Tag deiner Arbeitsunfähigkeit musst du deinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen und ab einem Zeitraum von drei Tagen ist ein Attest schriftlich einzureichen.
Solltest du deinen Arbeitgeber zu spät informieren, kann dir eine Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung drohen, wenn du unentschuldigt fehlst. Zusätzlich hat dein Arbeitgeber das Recht, ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest zu verlangen. Wann du ein schriftliches Attest vom Arzt einreichen musst, regelt jeder Arbeitgeber unterschiedlich.
Krankengeld: Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?
Wer für mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat Anspruch auf Krankengeld. Wir verraten, wie hoch es ist und wie du es beantragst.
Wie läuft ein Begutachtungsverfahren bei möglicher Arbeitsunfähigkeit ab?
Zunächst kann sich deine Krankenkasse bei dir melden und sich nach deinem aktuellen gesundheitlichen Zustand erkundigen. Davon ausgehend kann dir die Krankenkasse eine sogenannte sozialmedizinische Beratung bei einem medizinischen Dienst veranlassen. Die sozialmedizinische Beratung benötigt von dir die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie sämtliche ärztliche Befunde und Informationen zur aktuellen Arbeitstätigkeit. Liegen dir die ärztlichen Berichte nicht vor, kann die Krankenkasse die Dokumente bei deinen behandelten Ärzten anfordern. Sollten die Unterlagen für ein Gutachten nicht ausreichen, kann der medizinische Dienst ein persönliches Vorstellen veranlassen. Bei einem persönlichen Gespräch mit dem medizinischen Ort wirst du auf alle relevanten arbeitsunfähigen Aspekte untersucht und es wird über Maßnahmen einer weiteren Erwerbstätigkeit beraten. Hierbei kann bspw. eine schrittweise Wiedereingliederung in deine alte Tätigkeit besprochen werden. Ebenso wird über das Angebot von Rehabilitationsmöglichkeiten nachgedacht. Der medizinische Dienst stellt hier die beratende Funktion da, während der Arzt die Behandlung übernimmt. Nach Abschluss des Gutachtens werden deine Ergebnisse automatisch an deine Krankenkasse und deine behandelnde Ärzte weitergegeben.
Bekomme ich bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin mein Gehalt ausgezahlt?
Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit bekommst du bei einer rechtzeitigen Einreichung deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deinen regulären Arbeitslohn zunächst zu 100 % von deinem Arbeitgeber ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde. Ebenso musst du für dieses Recht mindestens 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt sein. Nach § 3 Abs. 1 S.1 EFZG hast du als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung in Höhe deines Lohns zu 100% gegenüber deinem Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Nach Ablauf der sechs Wochen verfällt dein Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung und deine Krankenkasse schreitet ein. Du bekommst ab diesem Zeitpunkt von deiner Krankenkasse für maximal weitere 78 Wochen Krankengeld ausgezahlt. Der Betrag liegt bei nur noch bei 70% deines bisherigen Lohns. Die Entgeltfortzahlung misst sich nach dem sogenannten Lohnausfallprinzip, indem dir als Arbeitnehmer der Lohn ausgezahlt wird, der dir als Arbeitsentgelt bei regelmäßiger Arbeit in der Vergangenheit zustand. Hierzu werden deine Überstunden nicht gerechnet.
Welche finanzielle Absicherung oder Unterstützung kann ich für den Fall einer Arbeitsunfähigkeitsfähigkeit wählen?
Die sogenannte Arbeitsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (auch "Au-Klausel" genannt) bietet dir eine finanzielle Absicherung bei einem längeren krankheitsbedingten Ausfall in deiner Arbeit. Wurde eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Vorfeld abgeschlossen, zahlt dir deine Versicherung schon bei einer längerer Krankheit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit einen zeitlich begrenzten Betrag aus, die in Höhe einer Berufsrente gemessen wird. Nach dem zuvor genannten Zeitraum von 6 Wochen zahlt der Versicherungsträger weiterhin maximal zwischen 18 und 36 Monaten weiterhin die maximale Leistung an dich aus. Solltest du jedoch öfters für einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sein und Leistungen der Versicherung beziehen, kann dein Kontingent der maximalen Leistungen überschritten werden und der Versicherer kann sich dazu entschließen, nicht weiter zu zahlen.
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