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Kündigung von Minijob: Kündigungsfrist & Vorlagen©stock.adobe.com/MATTHIAS-BUEHNER

21.08.2024 Judith Köhler

Kündigung von Minijob: Kündigungsfrist & Vorlagen

Was versteht man unter einem Minijob?

Ein Minijob beschreibt eine geringfügige Beschäftigung in Deutschland, die bestimmte gesetzliche Regelungen erfüllt.  Ein Minijob bietet zudem für dich die Möglichkeit einer flexiblen und geringfügigen Beschäftigung, die besonders attraktiv für Personen ist, die nebenbei arbeiten möchten, z.B. Studierende, Rentner oder Hausfrauen geringfügig nachzugehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen für einen gewissen Schutz und Rechte für die Minijobber, während die sogenannte Abgabenlast für beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) relativ gering ausfällt. Hier sind die wesentlichen Merkmale eines Minijobs für dich:

  • Die geringfügige Beschäftigung

Geringfügigkeitsgrenze: Minijobs sind durch eine Verdienstgrenze von 520 Euro pro Monat gekennzeichnet und begrenzt. Diese Grenze darf im Durchschnitt nicht überschritten werden, um als Minijob zu gelten.

  • Das Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsabgaben: Minijobber sind in der Regel von der Sozialversicherungspflicht befreit, d.h., sie zahlen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings besteht eine Rentenversicherungspflicht, von der man sich auf Antrag befreien lassen kann.

Pauschalabgaben des Arbeitgebers: Dein Arbeitgeber muss einen pauschalen Beitrag zur Krankenversicherung (13%) und zur Rentenversicherung (15%) zahlen. Zudem gibt es eine pauschale Steuer von 2%, die der Arbeitgeber abführt, wenn der Minijob pauschal besteuert wird.

  • Die arbeitsrechtliche Regelungen

Dein Arbeitsvertrag: Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag und sind arbeitsrechtlich den regulären Arbeitnehmern gleichgestellt, d.h., sie haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz.

  • Die steuerrechtliche Regelungen

Pauschalversteuerung: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal mit 2% abführen. Alternativ kann der Minijobber den Lohn auch nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen versteuern lassen.

  • Die verschiedenen Arten von Minijobs

Gewerbliche Minijobs: Diese finden in der Privatwirtschaft statt und betreffen Beschäftigungen in Unternehmen oder bei privaten Arbeitgebern.

Haushaltsnahe Minijobs: Diese umfassen Tätigkeiten in Privathaushalten, wie Reinigung, Gartenarbeit oder Kinderbetreuung.

  •  Weitere Merkmale

Deine Arbeitszeit: Die Arbeitszeit von Minijobbern ist in der Regel flexibel und kann variieren. Es gibt keine festen Mindest- oder Höchstarbeitszeiten, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird.

  • Die Kombination mit anderen Beschäftigungen: Minijobs können mit anderen Beschäftigungen kombiniert werden, allerdings gelten besondere Regelungen, wenn mehrere Minijobs nebeneinander ausgeübt werden oder zusätzlich eine Hauptbeschäftigung besteht.
Logo für den Job Ingenieurinnen / Ingenieure (m/w/d)
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VeröffentlichtVeröffentlicht: 13.9.2024
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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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Landratsamt Bodenseekreis
locationFriedrichshafen, Deutschland
VeröffentlichtVeröffentlicht: 12.9.2024
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Worauf musst du bei der Kündigung deines Nebenjobs achten?

Bei der Kündigung deines Minijobs gelten grundsätzlich dieselben arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie bei anderen Arbeitsverhältnissen, wobei die Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen schriftlich und die ordnungsgemäß erfolgen sollte. Dein Arbeitgeber und du als Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um eine rechtssichere Kündigung sicherzustellen. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die du achten solltest:

Die Kündigungsfristen

Gesetzliche Kündigungsfristen:

  • Für dich als Arbeitnehmer: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.
  • Für Arbeitgeber: Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Frist beträgt:
  • vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu zwei Jahre bestanden hat,
  • einen Monat zum Ende eines Kalendermonats nach zwei Jahren,
  • zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats nach fünf Jahren,
  • drei Monate zum Ende eines Kalendermonats nach acht Jahren,
  • vier Monate zum Ende eines Kalendermonats nach zehn Jahren,
  • fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats nach zwölf Jahren,
  • sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats nach 15 Jahren,
  • sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats nach 20 Jahren.

Deine individuelle Vereinbarungen

  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag kann abweichende Regelungen zu den Kündigungsfristen enthalten, jedoch dürfen diese nicht kürzer als die gesetzlichen Mindestfristen sein.
  • Tarifvertrag: Wenn ein Tarifvertrag gilt, können die darin festgelegten Kündigungsfristen von den gesetzlichen Fristen abweichen.

Die Form der Kündigung

  • Die Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder Kündigung per E-Mail ist unwirksam.
  • Eigenhändige Unterschrift: Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig von dir unterschrieben sein.

Die Zustellung der Kündigung

  • Nachweis der Zustellung: Es ist wichtig, dass der Zugang deiner Kündigung nachgewiesen werden kann. Dies kann durch persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung oder durch Zustellung per Einschreiben erfolgen.

Die besonderen Kündigungsschutzregelungen

  • Kündigungsschutzgesetz: Wenn im Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, greift das Kündigungsschutzgesetz. Dies bedeutet, dass dich dein Arbeitgeber nur aus bestimmten Gründen kündigen kann (z.B. betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe).
  • Sonderkündigungsschutz: Für bestimmte Personengruppen (z.B. Schwerbehinderte, Schwangere, Eltern in Elternzeit) gelten besondere Kündigungsschutzregelungen, die eine Kündigung erschweren oder unmöglich machen.

Weitere Aspekte

  • Resturlaub und Überstunden: Bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses müssen Resturlaub und Überstunden geprüft und ggf. verrechnet und ausgezahlt werden.
  • Arbeitszeugnis: Du als Arbeitnehmer hast Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden muss.

Abwesenheitsnotiz bei Outlook: Vorlagen für Urlaub, Krankheit und Co.

Wie solltest du deine Abwesenheitsnotiz gestalten? Wir verraten es dir! 


Beispiele für ein Kündigungsschreiben deines Minijobs

Im Folgenden haben wir ein Beispiel für ein Kündigungsschreiben eines Minijobs:

[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Postleitzahl und Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]

[Datum]

[Name des Arbeitgebers]
[Adresse des Arbeitgebers]
[Postleitzahl und Ort]

Betreff: Kündigung meines Minijobs

Sehr geehrt/r Frau/Herr [Name des Arbeitgebers],

hiermit kündige ich mein Beschäftigungsverhältnis als [Bezeichnung der Tätigkeit] in Ihrem Unternehmen fristgerecht zum [Datum, das die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist berücksichtigt].

Ich möchte mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit und die gesammelten Erfahrungen in Ihrem Unternehmen bedanken. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum meines Arbeitsverhältnisses. Zudem bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

[Deine Unterschrift (bei schriftlicher Kündigung)]
[Dein Name (in Druckbuchstaben)]

Was solltest du bei deinem Kündigungsschreiben beachten?

  • Der Betreff: Klarer Betreff, der den Zweck des Schreibens verdeutlicht.
  • Die Anrede: Höfliche und korrekte Anrede.
  • Deine Kündigungserklärung: Klare Formulierung der Kündigung und Nennung des Kündigungsdatums unter Berücksichtigung der Fristen.
  • Dein Dank: Optional, aber höflich und professionell, ein Dank für die Zusammenarbeit.
  • Die Bitte um Bestätigung und Arbeitszeugnis: Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.
  • Deine persönliche Unterschrift: Bei schriftlicher Kündigung ist eine eigenhändige Unterschrift erforderlich.

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